Ab nächster Woche, dem 1. Oktober, müssen in Europa ansässige Online-Händler, die an deutsche Verbraucher verkaufen, allen Marktplätzen, auf denen sie aktiv sind, ein deutsches Mehrwertsteuerzertifikat ausstellen. Diese Bescheinigung können sie beim deutschen Finanzamt erhalten.
Letzte Woche haben wir über die Auswirkungen der neuen deutschen Regelungen für Marktplätze wie Amazon berichtet. Die deutschen Umsatzsteuerbescheinigungen sollen den Marktplätzen einen Nachweis über ihre Umsatzsteuerregistrierung liefern.
Die Bescheinigung bestätigt, dass der Verkäufer in Deutschland mehrwertsteuerlich registriert ist und dass er die Vorschriften einhält. Bislang galt diese Regelung für Nicht-EU-Verkäufer. Seit dem ersten März 2019 müssen diese Verkäufer die gleiche Bescheinigung vorlegen. Im November 2018 wurde in Deutschland das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" verabschiedet. Dieses Gesetz wurde von der deutschen Regierung entworfen, um den Mehrwertsteuerbetrug durch Online-Verkäufer über die Grenzen der Europäischen Union hinweg zu bekämpfen.
Die neue Verordnung nimmt auch Marktplätze in die Pflicht. Daher müssen in Deutschland tätige Marktplätze über diese Umsatzsteuerbescheinigungen verfügen oder die Verkäufer sperren, die keinen Nachweis erbringen.
In Deutschland sind Amazon und eBay in dieser Angelegenheit sehr deutlich geworden. Verkäufer, die bis zum Ablauf der Frist kein Zertifikat vorlegen, müssen am ersten Oktober mit der Sperrung ihres Kontos rechnen.
Ein grenzüberschreitender Verkäufer in Deutschland ist zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet, wenn er die folgenden Kriterien erfüllt:
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