DOJ drängt Google zum Verkauf von Chrome inmitten eines Kartellverfahrens

März 11, 2025 von
Frank Calviño

DOJ fordert Google auf, den Webbrowser Chrome zu veräußern

Laut einer Gerichtsakte vom 7. März 2025 hat das US-Justizministerium (DOJ) Google erneut aufgefordert, seinen Webbrowser Chrome aufzulösen und zu verkaufen. Diese jüngste Forderung stützt sich auf die laufende Kartellrechtsklage des DOJ gegen den Tech-Giganten.

Frühere Aufforderungen des DOJ zum Verzicht auf Chrom

Im Jahr 2024 schlug das DOJ erstmals vor, dass Google Chrome als Teil seiner umfassenderen Strategie zur Eindämmung der angeblichen Monopolpraktiken von Google veräußert. Der Vorschlag stieß zunächst auf Skepsis, insbesondere wegen der möglichen Rückkehr von Donald Trump ins Präsidentenamt. Der Fall hat jedoch an Dynamik gewonnen, und es wurden Änderungen an früheren Forderungen vorgenommen, wie z. B. die Streichung der Forderung, dass Google sich vollständig von künstlicher Intelligenz (AI) trennen muss. Dies ermöglicht es Google, strategische Investitionen, einschließlich derjenigen in Anthropic, beizubehalten.

Richter entscheidet, dass Google ein unrechtmäßiges Monopol aufrechterhält

Am 5. August 2024 entschied Richter Amit P. Mehta, dass Google ein illegales Monopol für die Online-Suche und -Werbung aufrechterhalten hat. Das DOJ legte später im November 2024 einen Vorschlag für ein endgültiges Urteil vor, in dem es heißt:

"Google hat seine Monopolstellung bei allgemeinen Suchdiensten und Suchtext-Werbung durch ein Netz wettbewerbswidriger Praktiken unrechtmäßig aufrechterhalten."

Eine der wichtigsten strukturellen Empfehlungen des DOJ war der obligatorische Verkauf von Chrome, um die Dominanz von Google bei der Online-Suche einzudämmen.

Googles Antwort auf den DOJ-Vorschlag

Im Dezember 2024 konterte Google die Behauptungen des DOJ mit einem alternativen Vorschlag, der auf drei Schlüsselkomponenten beruht:

  1. Browser-Vereinbarungen
  2. Android-Verträge
  3. Überwachung der Einhaltung

Trotz dieser Maßnahmen hat das DOJ nun seine Haltung bekräftigt, indem es die Anforderungen in Bezug auf KI abgemildert hat, während es Google weiterhin dazu drängt, Chrome zu verkaufen.

Die wichtigsten DOJ-Vorschläge für Googles Kartellrechtsvergleich

Der überarbeitete Gerichtsantrag des DOJ enthält mehrere bedeutende strukturelle Änderungen an den Geschäftsabläufen von Google:

1. Verbot von Exklusivzahlungen für Suchmaschinen

Google wird es nicht mehr erlaubt sein, Dritte, einschließlich Apple und andere Partner, zu bezahlen, um sich den Standard-Suchmaschinenstatus auf Geräten oder Browsern zu sichern.

2. Obligatorische Veräußerung von Chrom

Google muss Chrome verkaufen, um seinen monopolistischen Vorsprung beim Zugang zu Suchmaschinen zu beseitigen.

3. Mögliche Veräußerung von Android

Wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um einen fairen Wettbewerb zu fördern, kann das DOJ den Verkauf von Android verlangen, um Google daran zu hindern, sein mobiles Betriebssystem zur Bevorzugung seiner Dienste zu nutzen.

4. Einschränkung von Verlagsverträgen

Google wird daran gehindert, Vereinbarungen zu unterzeichnen, die Verlage oder Websites daran hindern, Daten an andere Suchmaschinen oder KI-Plattformen zu lizenzieren.

5. Verbesserte Transparenz und Datenzugang

Google muss wichtige Such- und Werbedaten mit Wettbewerbern teilen, um ein wettbewerbsfähigeres Marktumfeld zu schaffen.

6. Implementierung von Suchmaschinen-Auswahlbildschirmen

Bei Geräten und Browsern mit vorinstallierten Google-Diensten müssen die Nutzer die Möglichkeit haben, ihre bevorzugte Suchmaschine auszuwählen.

7. Überwachung und Durchsetzungsmaßnahmen

Ein technischer Ausschuss und ein Compliance Officer werden die Einhaltung der neuen Vorschriften durch Google überwachen.

Kartellrechtsklage des DOJ gegen Google

Diese Initiative ist Teil eines umfassenderen Kartellverfahrens, das vom DOJ in Zusammenarbeit mit 38 Staatsanwälten geführt wird. Die Klage führte zu dem Urteil von Richter Mehta, dass Google unrechtmäßig gehandelt hat, um sein Monopol bei der Online-Suche aufrechtzuerhalten.

Berufung und Verteidigung von Google

Google hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen und einen eigenen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Ein Google-Sprecher sagte gegenüber Reuters:

"Die Vorschläge des DOJ gehen über die Entscheidung des Gerichts hinaus und könnten den Verbrauchern und der US-Wirtschaft schaden."

Google wird im April 2025 Gelegenheit haben, das Urteil anzufechten, wenn es vor Richter Mehta erscheint, um seine Verteidigung vorzutragen.

Der verstärkte Druck des Justizministeriums auf Google, Chrome und möglicherweise auch Android zu veräußern, ist ein wichtiger Moment im laufenden Kampf gegen die Monopole der Big Tech. Da der Fall auf ein entscheidendes Gerichtsurteil zusteuert, könnte das Ergebnis die Landschaft der Online-Suche, der Werbung und der KI-gesteuerten Dienste für Jahre neu gestalten.

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