
Das EU-Parlament hat eine vorläufige politische Einigung erzielt, um den Schutz von Online-Käufern durch eine Aktualisierung der EU-Vorschriften zur Produktsicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten zu verbessern. Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) zielt darauf ab, die Herausforderungen im Bereich der Produktsicherheit beim Online-Einkauf anzugehen (im Jahr 2021 kauften 73 % der Verbraucher Produkte online).
Nach den vereinbarten Regeln kann ein Produkt nur dann verkauft werden, wenn es einen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten (z. B. den Hersteller, Importeur oder Händler) gibt, der für die Sicherheit des Produkts verantwortlich ist. Bei der Bewertung der Produktsicherheit hat das Parlament Maßnahmen vorgesehen, die gewährleisten sollen, dass Risiken für besonders schutzbedürftige Verbraucher (z. B. Kinder), geschlechtsspezifische Aspekte und Risiken der Cybersicherheit berücksichtigt werden.
Mit der GPSR werden Verpflichtungen für Online-Marktplätze eingeführt, wie sie im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste bestehen, einschließlich der Benennung einer einzigen Anlaufstelle für nationale Überwachungsbehörden und Verbraucher. Die nationalen Aufsichtsbehörden können Online-Marktplätze anweisen, Angebote gefährlicher Produkte unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen, zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Die Anbieter von Online-Marktplätzen müssen angemessene Anstrengungen unternehmen, um stichprobenartig nach gefährlichen Produkten zu suchen.
Die vereinbarten Rechtsvorschriften verbessern das Rückrufverfahren, da die Rückgabequoten nach wie vor niedrig sind und schätzungsweise ein Drittel der Verbraucher in der EU die zurückgerufenen Produkte weiterhin verwendet.
Im Falle eines Sicherheitsrückrufs oder einer Warnung sind Wirtschaftsakteure und Online-Marktplätze nun verpflichtet, alle betroffenen Verbraucher, die sie ermitteln können, zu informieren und die Informationen weithin zu verbreiten. In Rückrufanzeigen sollten Ausdrücke vermieden werden, die die Risikowahrnehmung der Verbraucher verringern können (z. B. "freiwillig", "vorsorglich", "in seltenen/spezifischen Situationen").
Die Verbraucher werden eindeutig über ihr Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine angemessene Erstattung (mindestens in Höhe des ursprünglichen Preises) informiert. Sie werden auch das Recht haben, Beschwerden einzureichen oder Sammelklagen zu erheben. Das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (Portal ³eSafety Gate³c) wird modernisiert, damit unsichere Produkte wirksamer erkannt werden können, und es wird für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich sein.
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