
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Abfallvermeidung verbessert und das Recycling gesteigert werden soll. Es handelt sich um eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Für Online-Händler bedeutet dies, dass die Vernichtung von Produkten schwieriger wird. Das macht es notwendig, einen besseren Weg für die Abwicklung von Rücksendungen zu finden.
Die Aktualisierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umfasst verschiedene Regelungen, um weniger Abfall und mehr Recycling in Deutschland zu erreichen. Eine der Maßnahmen zielt auf Hersteller und Händler ab und verbietet den Unternehmen die Vernichtung von Lagerbeständen, sofern diese nicht unbrauchbar sind.
Ein neues Element der Produktverantwortung ist die so genannte "Sorgfaltspflicht". Mit ihr nimmt die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung. "Die Sorgfaltspflicht schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und überschüssiger Ware Einhalt zu gebieten. Wir sind die Ersten in der Europäischen Union", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Im Bereich der öffentlichen Beschaffung und der Verwahrung geht die Bundesregierung weit über das hinaus, was in der Europäischen Union vereinbart worden ist.
In der derzeitigen Situation vernichten viele Online-Händler nicht verkaufte Ware. Dies ist besonders in der Modebranche üblich. Die neu entworfene Verordnung ist eine Rechtsgrundlage, die besagt, dass Händler und Hersteller klar dokumentieren müssen, wie sie mit unverkaufter Ware umgehen. Es wird zum Beispiel vorgeschlagen, diese zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen.
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