Die finnische EU-Ratspräsidentschaft kündigte an, dass der Rat der Europäischen Union bis Ende 2019 eine Evaluierung der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) vornehmen wird.
Die endgültige Fassung des Dokuments wird in die Überprüfung der EU-Datenschutzreform durch die Europäische Kommission einfließen, die für den 25. Mai 2020 erwartet wird. "Der Vorsitz begrüßt alle Bemerkungen der Delegationen zur Überprüfung und Bewertung der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Bemerkungen können sich auf die in Artikel 97 Absatz 2 genannten Punkte beziehen, aber auch auf andere Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung, die die Delegationen für relevant halten", heißt es in der Mitteilung.
In einem kürzlich veröffentlichten Dokument sind die Kommentare der Mitgliedstaaten zu finden. Diese werden zur Vorbereitung der Mitteilung verwendet, in der die Standpunkte und Feststellungen des Rates zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung dargelegt werden.
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